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Abofallen DACH 2026 — Erkennen, Vorgehen, Behörden

Von Erstveröffentlicht: 1. Dezember 2025Aktualisiert: 1. April 2026Gültigkeit: DACH7 Min. LesezeitRecht

Abo-Fallen in DE, AT und CH: Rechtsmittel und Anlaufstellen (Verbraucherzentrale, Konsumentenschutz CH, RTR AT).

Abo-Fallen kommen in allen drei DACH-Ländern vor — Rechtsmittel und Anlaufstellen unterscheiden sich.

Deutschland — Stärkste Rechtslage

Button-Lösung (§312j BGB): fehlendes Bestellbutton → Vertrag nichtig. 14-Tage-VRRL. Verbraucherzentrale.de, Bundesnetzagentur.

Österreich — FAGG und AK

14-Tage-FAGG. Konsumentenschutz (konsumentenschutz.at). RTR Schlichtungsstelle. AK (Arbeiterkammer): kostenlose Beratung.

Schweiz — konsum.ch + SECO

Konsumentenschutz (konsum.ch). FRC (Romandie). SECO. Ombudscom für Telekommunikation.

Häufig gestellte Fragen

Was tue ich bei Abofallen in der Schweiz?
Sofort schriftlich widersprechen (OR Art. 23/24). konsum.ch einschalten. Bei Betrug: Strafanzeige erstatten.
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